Das Regierungsprogramm 2020-2024 der neuen österreichischen Bundesregierung (eine Koalition aus ÖVP und Grünen) enthält in Bezug auf eine nachhaltige Finanzwirtschaft viele positive Ankündigungen.
Was nachhaltig Investierende besonders freuen dürfte ist die Befreiung von der Kapitalertragssteuer für ökologische und ethische Investitionen. Angestrebt wird die Ausarbeitung eines Konzeptes mit einem klaren Kriterien-Set durch die zuständigen Ministerien Finanzen und Klima mit dem Ziel, ökologische bzw. ethische Investitionen von der KESt zu befreien (Seite 77).
Im Folgenden werden die wichtigsten weiteren Vorhaben kurz aufgelistet (alle Seite 69):
• Insgesamt verfolgt die Bundesregierung mit ihrer Budegetpolitik „ökonomische, ökologische und soziale Ziele“. Damit werden Nachhaltigkeitsaspekte explizit angesprochen.
• Bezüglich der Steuerpolitik wird eine „ökologisch-soziale Reform mit Lenkungseffekten zur erfolgreichen Bekämpfung des Klimawandels sowie der Erhalt und Ausbau von Innovationskraft, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft“ angestrebt.
• Auch setzt sich die Bundesregierung für die Veranlagung öffentlicher Mittel in nachhaltige und ökologische Anlageformen ein.
• Geprüft wird auch die Errichtung einer – im Regierungsprogramm noch nicht weiter ausgeführten – „Bürger-Stiftung Klimaschutz“: hier sollen Anreize für Private geschaffen werden, um in den Klimaschutz zu investieren. Als Beispiel werden „Bürger-Anleihen“ angeführt.
• Die Bundesregierung bekennt sich zur Auflage von Green Bonds. Dadurch sollen sich institutionelle Investoren und die Bevölkerung an der Klimawende beteiligen können.
Unter der Überschrift „Entbürokratisierung im Kapitalmarkt-Bereich“ (Seite 73) wird eine Erleichterung bei der Prospektpflicht in Aussicht gestellt: so soll die im Alternativfinanzierungsgesetz bestehende vereinfachte Prospektpflichtgrenze von EUR 5 Mio auf EUR 8 Mio. (wie bereits in Deutschland) ausgedehnt werden.
Im Kapitel „Teilhabe am Kapitalmarkt und private Altersvorsorge stärken“ (Seite 71) werden zwar viele Aspekte der Stärkung privater Vorsorge thematisiert – eine Anbindung dieses Bereiches an nachhaltige Anlageformen unterbleibt jedoch. Das ist schade, zumal auf EU-Ebene hierzu bereits konkrete Vorschläge existieren.
In einem weiteren Schritt (bis 2022) sollen aufkommensneutral klimaschädliche Emissionen wirksam bepreist und Unternehmen sowie Private sektoral entlastet werden. Dazu wird unverzüglich eine „Task Force ökosoziale Steuerreform“ eingesetzt. Diese erarbeitet ein Instrument zur Herstellung von Kostenwahrheit bei den CO2-Emissionen in Sektoren, die nicht dem EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) unterworfen sind (z.B. CO2-Bepreisung über bestehende Abgaben oder ein nationales Emissionshandelssystem). Dabei sollen auch die volkswirtschaftlichen Kosten von CO2-Emissionen als Referenzwerte für Kostenwahrheit erhoben werden. Auch soll ein Implementierungspfad erarbeitet werden, um klare Lenkungseffekte zu haben, Planungssicherheit herzustellen und die Pariser Klimaziele zu erreichen.
Unter der Überschrift „Ökologisierung vorantreiben“ (Seite 72) werden weitere – und für das Thema Sustainable Finance interessante – Vorhaben beschrieben:
• So soll auf europäischer Ebene ein „Green Supporting Factor“ unterstützt werden. Banken sollen für Kredite, die effektiv dazu beitragen, den Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen, weniger Eigenkapital hinterlegen müssen. „Ein solcher ‚Green Supporting Factor‘ würde die Vergabe von ‚grünen Krediten‘ erleichtern und somit einen wertvollen Beitrag zur Erreichung unserer europäischen Klimaziele leisten.“
• Auch will die Bundesregierung das Vergaberecht ändern und als Instrument für die Bekämpfung des Klimawandels nutzen. Dazu soll das Bestbieterprinzip um verbindliche ökologische Kriterien erweitert werden.
Zusammenfassend kann man sagen, dass im Regierungsprogramm einige zentrale Forderungen berücksichtigt werden, die im Kontext ethisch-nachhaltiger Geldanlagen in den letzten Jahren an die politischen Entscheidungsträger herangetragen worden sind. Die in Aussicht gestellte Kapitalertragssteuer-Befreiung für nachhaltige Geldanlagen kommt überraschend: weder von der ÖVP noch von den Grünen wurde dieser Forderung in der Vergangenheit viel Aufmerksamkeit geschenkt.
Obwohl im österreichischen Regierungsprogramm aus Nachhaltigkeitssicht das Thema Klimawandel dominiert, werden gleichzeitig auch andere ökologische und soziale Aspekte der Nachhaltigkeit angesprochen. Dass es auch in der neuen Bundesregierung dennoch notwendig sein wird, sich auf ein gemeinsames Nachhaltigkeitsverständnis zu einigen, zeigt sich in der Gesamtschau des 326 Seiten umfassenden Regierungsprogramms. Hier wird Nachhaltigkeit manchmal als Füllwort verwendet, wenn es etwa um einen nachhaltigen (gemeint ist ein finanziell ausgeglichener) Staatshaushalt oder um die nachhaltige Besteuerung im Bereich der Tabaksteuer geht: Nachhaltigkeit meint hier, dass die Tabaksteuer so angepasst wird, dass die wirtschaftliche Existenz der Tabaktrafikantinnen und -trafikanten sichergestellt ist.
Insgesamt muss nun abgewartet werden, ob diesen Ankündigungen auch entsprechende Taten folgen. Tatsächlich werden – wenn man den Text genau liest – Absichten erklärt und zum Teil lange Fristen gesetzt (wie im Bereich der ökosozialen Steuerreform bis 2022). Festzuhalten bleibt aber: noch in keinem bisherigen österreichischen Regierungsprogramm wurde das Thema der nachhaltigen Geldanlagen derart prominent berücksichtigt.